Politische Parteien müssen nicht jeden Bürger als Mitglied aufnehmen

Partei-Grundrecht und Vereinigungsfreiheit sorgen dafür, dass sich Parteien ihre Mitglieder aussuchen können

Von Ingo Krüger
27. August 2015

Laut Parteiengesetz wirken in Deutschland die Parteien an der Bildung des politischen Willens mit. Dafür benötigen sie Mitglieder, die sie in den letzten Jahren allerdings immer weniger haben.

Partei-Grundrecht und Vereinigungsfreiheit

Doch nicht immer sind die Parteien erfreut über Leute, die sich ihnen anschließen wollen. Anspruch auf die Mitgliedschaft in einer Partei haben Bürger nicht, wie jetzt das Landgericht Trier entschied (Az.: 5 O 68/15). Sie sind demnach weder verpflichtet, jeden Eintrittswilligen aufzunehmen, noch die entsprechende Ablehnung inhaltlich darzulegen.

Ihr Urteil begründeten die Richter mit § 10 Abs. 1 PartG. Demnach sind die zuständigen Organe einer politischen Partei frei darin zu entscheiden, welche Mitglieder sie aufnehmen möchten. Diese Regelung sei auch mit dem Grundgesetz vereinbar, so die Richter. Das Grundrecht der Parteien- und Vereinigungsfreiheit erlaube es Parteien, den Aufnahmeantrag bestimmter Personen abzulehnen.

So reagieren Sie auf eine Beitrittsablehnung

Das Landgericht empfahl, sich bei einer Absage bei einer anderen politischen Partei zu engagieren. Zudem sei es möglich, selbst eine Partei oder Wählervereinigung zu gründen. Ferner sei auch außerhalb einer Parteimitgliedschaft die Teilnahme an der politischen Willensbildung möglich, erklärten die Richter.