Aufgaben und Stellung des Bundespräsidenten

Das höchste deutsche Staatsamt bekleidet der Bundespräsident. Er nimmt vor allem repräsentative Aufgaben wahr. Gleichzeitig hat er eine Menge Funktionen zu erfüllen. So gilt er als völkerrechtlicher Vertreter und beispielsweise die Befugnis, verschiedene Staatsakte zu veranlassen. Wichtiger Aufgabenbereich ist zudem die Unterzeichnung von Gesetzen. Lesen Sie über die Aufgaben und Stellung des Bundespräsidenten.

Von Jens Hirseland

Als Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland fungiert der Bundespräsident. Durch das Grundgesetz ist seine Macht jedoch stark eingeschränkt.

Jeder, der

  • mindestens 40 Jahre alt
  • im Besitz des Wahlrechts zum Bundestag und
  • deutscher Staatsangehöriger

ist, kann zum Bundespräsidenten gewählt werden. Vorgeschlagen werden kann jedes Mitglied der Bundesversammlung. Dieses muss dem Vorschlag schriftlich zustimmen.

Aufgaben des Bundespräsidenten

Obwohl der Bundespräsident in erster Linie repräsentative Funktionen erfüllt, hat er zahlreiche Aufgaben und Befugnisse. Er

  • fungiert als völkerrechtlicher Vertreter des Bundes
  • ernennt und entlässt Bundesminister, Bundesbeamte, Bundesrichter, Offiziere und Unteroffiziere
  • beglaubigt diplomatische Vertreter und
  • verfügt über das Begnadigungsrecht.

Außerdem kann er

  • den deutschen Bundestag nach mehrfacher gescheiterter Kanzlerwahl oder Vertrauensfrage auflösen
  • den Verteidigungsfall verkünden
  • die Parteienfinanzierungskommission einberufen
  • Staatssymbole anordnen sowie
  • Staatsakte veranlassen.

Prüfung der Gesetze

Eine weitere wichtige Aufgabe ist das Prüfen und Unterzeichnen von Gesetzen. So muss jedes Gesetz, dass das Parlament beschließt, vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Verweigert der Bundespräsident die Unterzeichnung, kann es nicht in Kraft treten.

In diesem Fall bleiben folgende Möglichkeiten:

  • das Gesetz kann verfassungskonform geändert werden
  • der zu beanstandene Artikel des Grundgesetzes kann geändert werden
  • ein Organstreit vor dem Bundesverfassungsgericht
  • die Anklage des Bundespräsidenten vor dem Bundesverfassungsgericht (bislang noch nie geschehen)

Karitatives Engagement

Zu den Aufgaben eines Bundespräsidenten gehört auch karitatives Engagement. So fungiert er als Schirmherr von Projekten, die er für sinnvoll hält und eine positive Wirkung für das Land haben. Außerdem werden vom Präsidenten zahlreiche Preise verliehen.

Richterhammer neben blauem Gesetzbuch vor Deutschlandflagge
Richterhammer neben blauem Gesetzbuch vor Deutschlandflagge

Anordnung von Staatssymbolen

Der Bundespräsident hat die Berechtigung,

  • die Amtstracht der Richter des Bundes (außer dieser am Bundesverfassungsgericht)
  • die Dienstkleidung
  • die Uniformen
  • Wappen
  • Flagge und
  • Nationalhymne

anzuordnen. Notwendig ist eine Gegenzeichnung eines Mitglieds der Bundesregierung. Das Hoheitszeichen, welches der Bundespräsident mit sich führt, ist eine Standarte, auf der der Bundesadler abgebildet ist.

Amtszeit und Stellung des Bundespräsidenten

Der Bundespräsident, der von der Bundesversammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren bestimmt wird, kann einmal wiedergewählt werden. Seine Amtssitze befinden sich im Berliner Schloss Bellevue sowie in der Villa Hammerschmidt in Bonn.

Ein vorzeitiges Ende der Amtszeit erfolgt:

  • beim Tod des Bundespräsidenten
  • beim Rücktritt
  • bei Verlust seiner Wählbarkeit, z.B. durch Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft oder
  • bei Amtsenthebung

Im politischen Alltag wirkt der Präsident eher sinnstiftend. Das heißt, dass er Reden hält und dabei gesellschaftliche Diskussionen anregt oder aufgreift.

Da der Bundespräsident von der Tagespolitik unabhängig ist, hat er die Möglichkeit, sich frei zu bestimmten Themen zu äußern. Darüber hinaus erwartet man von ihm, dass er sich politisch neutral verhält und keine Partei bevorzugt.

Nach Ablauf seiner Amtszeit strebt der Bundespräsident keine weiteren politischen Ämter mehr an. Allerdings kann eine Wiederwahl zu einem späteren Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, sofern in der Zwischenzeit jemand anderes das Amt des Bundespräsidenten besetzt hat.

Das Amt des Bundespräsidenten lässt sich im politischen System keiner der drei klassischen Gewalten zuordnen. Stattdessen fungiert er als "Einheit des Staates". Ihm ist es nicht gestattet, ein weiteres Amt oder Gewerbe, ebenso wenig einen anderen Beruf auszuüben. Die Führung eines gewerblichen Unternehmens ist ebenso untersagt. Aus diesem Grund ist auch die Bezeichnung der neutralen Kraft zulässig.