Aufbau und Aufgaben des Deutschen Bundestages

Das Parlament in der Bundesrepublik Deutschland ist der Deutsche Bundestag. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört das Beschließen von Gesetzen. Ebenso ist er für die Genehmigung internationaler Verträge zuständig. Die Leitung des Bundestages übernimmt der Bundestagspräsident. Informieren Sie sich über den Aufbau sowie die Aufgaben des Deutschen Bundestages.

Von Jens Hirseland

Bei dem Deutschen Bundestag handelt es sich um die erste Kammer des deutschen Parlaments. Sein Sitz befindet sich im Reichstag in Berlin. Er wird direkt vom Volk gewählt, das nach dem Grundgesetz als souverän gilt.

Aufbau

Der Deutsche Bundestag ist das einzige Verfassungsorgan in Deutschland, das vom Volk gewählt werden kann. Die Anzahl der Abgeordneten, die nach einer Bundestagswahl für eine Legislaturperiode von vier Jahren in das Parlament einziehen, wurde auf 598 festgesetzt. Aufgrund von Überhangmandaten fällt die tatsächliche Anzahl jedoch in der Regel höher aus.

Die Abgeordneten werden Mitglieder des Bundestages (MdB) genannt. Sie haben die Möglichkeit, sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammenzuschließen.

Außerdem verfügen sie über einen speziellen Organisations- und Fraktionsstatus. Geleitet wird der Bundestag vom Bundestagspräsidenten. Die Abgeordneten treffen sich etwa 20-22 Wochen im Jahr bei den Sitzungen in Berlin.

Organisation

Fraktion

Die überwiegende Anzahl aller Bundestagsabgeordneten gehört zu einer Fraktion, die normalerweise von einer bestimmten Partei gebildet wird. Lediglich die CDU/CSU-Fraktion stellt einen Sonderfall dar, da die beiden Parteien nicht in einem Wettbewerb untereinander stehen und gemeinsame Interessen verfolgen. Daher bilden die Abgeordneten dieser Parteien im Bundestag eine gemeinsame Fraktion.

Im derzeitigen deutschen Bundestag gibt es sechs Fraktionen. Dies sind

Der Vorstand der Fraktionen wird von deren Mitgliedern selbst bestimmt. Dieser Vorstand koordiniert die Arbeit der Fraktion.

Die einzelnen Bundestagsabgeordneten genießen die Vorteile einer Fraktion, die sie bei ihrer Arbeit und ihren Zielen unterstützt. Allerdings unterliegen sie dafür der Fraktionsdisziplin, was häufig kritisiert wird, denn nach Artikel 38 des Grundgesetzes ist ein Abgeordneter ausschließlich seinem Gewissen verpflichtet.

Wichtige Aufgaben nehmen auch die Parlamentarischen Geschäftsführer wahr. So legen sie u.a. die Dauer der jeweiligen Debatten fest und sorgen dafür, dass die Fraktionsmitglieder bei wichtigen Abstimmungen anwesend sind.

Gruppe

Als Gruppe bezeichnet man den Zusammenschluss von Abgeordneten einer Partei, deren Anzahl für eine Fraktionsbildung zu gering ist. Um eine Fraktion bilden zu können, ist nämlich eine bestimmte Anzahl an Abgeordneten nötig. Für eine Gruppe genügen bereits drei Parlamentarier.

Allerdings genießt eine Fraktion im Bundestag mehr Rechte als eine Gruppe. So kann eine Gruppe zum Beispiel keinen Bundestagsvizepräsidenten stellen.

Präsidium

Geleitet wird der Bundestag vom Bundespräsidium. Dieses setzt sich aus dem Bundestagspräsidenten und dessen Stellvertretern, den Bundestagsvizepräsidenten, zusammen.

Der Bundestagspräsident wird in der Regel von der größten Bundestagsfraktion gestellt. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Partei die Regierung bildet oder sich in der Opposition befindet.

Alle anderen Fraktionen können einen Vizepräsidenten stellen. Bei der Leitung der Bundestagssitzungen wechseln sich die einzelnen Präsidiumsmitglieder untereinander ab.

Zu den Rechten des Bundestagspräsidenten gehört das Hausrecht. Außerdem verfügt er über die Polizeigewalt im Parlament.

Darüber hinaus kümmert er sich um die maßgeblichen Personalentscheidungen, die die Bundestagsverwaltung betreffen und vertritt den Bundestag nach außen. Protokollarisch nimmt er die zweite Stelle hinter dem Bundespräsidenten ein.

Aufgaben des Bundestages

Der Bundestag nimmt zahlreiche Aufgaben wahr. So werden in ihm Gesetze beschlossen. Außerdem kann er das Grundgesetz ändern.

Für die Gesetzgebungsfunktion ist jedoch häufig die Mitwirkung des Bundesrates erforderlich. Dieser stellt die zweite Parlamentskammer in Deutschland dar.

Vom Bundestag werden auch internationale Verträge mit anderen Staaten oder bestimmten Organisationen genehmigt. Des Weiteren obliegt ihm der Beschluss des Bundeshaushaltes.

Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Wahl des Bundeskanzlers. Ebenso hat er Anteil an der Wahl des Bundespräsidenten und weiterer wichtiger Bundesorgane wie den Bundesrichtern. Die Abgeordneten stimmen auch im Falle einer Vertrauensfrage des Bundeskanzlers oder bei einem Misstrauensantrag, der sich gegen ihn richtet, ab.

Besonders von Bedeutung ist die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung und der Bundesexekutive. Dazu gehört auch die Kontrolle von Bundeswehreinsätzen. Als Öffentlichkeitsfunktion bezeichnet man die Aufgabe des Bundestages, die Bevölkerung zu informieren und deren Wünsche auszudrücken.

Um ein bestimmtes Thema öffentlich aufzuklären, kann das Parlament auf Antrag einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Ein solcher Vorgang geschieht meist durch die Opposition, in der Absicht mögliche Missstände durch die Regierung aufzuklären.

Öffentliche Diskussionen im Bundestag

Innerhalb des Bundestags erfolgt eine öffentliche Diskussion über die unterschiedlichen Interessen der Bevölkerung. Dabei werden Vorschläge und Forderungen gemacht sowie Kritik geübt. Außerdem informiert man die Bevölkerung über die parlamentarischen Vorgänge.

Als höchstes Beschlussorgan des Bundestages gilt das Plenum. So behandelt man sämtliche Gesetzesvorlagen in drei Lesungen im Plenum, wo sie dann verabschiedet werden. Sowohl die Parteien, die die Regierung bilden, als auch die Oppositionsparteien legen ihre Argumente für oder gegen ein bestimmtes Gesetz vor und begründen dabei ihre Meinung.