Alten- und Pflegeheime: Bei Problemen Heimaufsicht einschalten

Von Ingo Krüger
3. Mai 2012

Bei Beschwerden von Bewohnern müssen sich Alten- und Pflegeheime unverzüglich mit den Beanstandungen befassen. Wenn ein persönliches Gespräch genauso wenig Erfolg zeigt wie die Einbeziehung des Bewohnerbeirates, so haben Betroffene das Recht, die unabhängige Heimaufsicht einzuschalten.

Diese Behörde überprüft, ob das Heim die gesetzlichen Regelungen befolgt und die Pflegequalität gewährleistet. Welche Behörde für das jeweilige Heim verantwortlich ist, muss im Heimvertrag stehen. Die Adresse geben gute Heime an einem öffentlich einsehbaren Platz bekannt.