19. April 2004
Der Abgeordnete Stöckel (SPD) hat zusammen mit Abgeordneten der Grünen und der FDP beim Bundestag einen Antrag zur Legalisierung der Sterbehilfe eingereicht. Das Sterbehilfegesetz würde das Strafgesetzbuch ändern, denn ein Töten auf Verlangen ist dann nicht mehr unter allen Umständen rechtswidrig und strafbar.
Die Ärzte sollen sich an dem Patientenwillen orientieren, der schriftlich festgelegt werden muss. Vorsorge-Vollmachten sollen es den Angehörigen ermöglichen, den Willen des Patienten im Falle von zum Beispiel Koma durchzusetzen.
Falls der Patient so verfügt hat, dürften dann keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr durchgeführt werden.
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