24. Dezember 2010
Wie die "Apotheken Umschau" berichtet, hat das Münster Sozialgericht in einem Fall entschieden, dass die Notengebung bei Pflegeeinrichtungen irreführend sei. Es werde dabei nicht die Pflegeleistung an sich bewertet, sondern nur die Dokumentationsqualitäten der Einrichtungen.
Solche Bewertungen entsprechen zwar nicht den gesetzlichen Bestimmungen, doch ändern kann man daran derzeit nichts, denn eine einheitliche Methode zur Messung der Pflegeleistung gibt es bislang noch nicht.
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