Die Einteilung der unterschiedlichen Pflegestufen - Merkmale und relevante Faktoren

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher
15. Oktober 2013

Wenn jemand über ein halbes Jahr lang nicht in der Lage dazu ist, seinen Alltag alleine zu meistern, weil er an einer bestimmten seelischen oder körperlichen Krankheit leidet, so gilt er laut Sozialgesetzbuch als pflegebedürftig.

Diesen Menschen und deren Angehörigen ist es möglich, bei der Pflegekasse auf Antrag Unterstützung zu erhalten, finanziell sowie materiell. Zunächst weist die Kasse dem Betroffenen eine Pflegestufe zu, um die Höhe der Geldleistungen usw. zu bestimmen - je höher die zugeteilte Stufe ist, desto mehr Leistungen erhält der Patient.

Grundversorgung und Grundpflege

Die Höhe der Pflegestufe richtet sich nach dem notwendigen Pflegeaufwand. Sowohl Grundversorgung als auch Grundpflege spielen hierbei eine Rolle: Erstere beschreibt die alltäglichen Aufgaben wie Einkaufen, Putzen oder Kochen; die Grundpflege beschreibt, ob und wie gut jemand dazu in der Lage ist, sich zu ernähren, zu waschen etc. und auch, wie hoch die Mobilität ist.

Erheblich pflegebedürftig bis schwerstpflegebedürftig

Es gibt drei Pflegestufen. Stufe 1 beschreibt eine erhebliche Pflegebedürftigkeit: der Patient benötigt durchschnittlich anderthalb Stunden Pflege; über die Hälfte der Zeit wird für die Grundpflege in Anspruch genommen. Eine Schwerpflegebedürftigkeit setzt eine mindestens dreistündige Pflege durch eine Pflegekraft voraus; zwei Drittel der Zeit in Form der Grundpflege. Diese beträgt bei der dritten Stufe, der Schwerstpflegebedürftigkeit, vier Stunden von minimal fünf Stunden Pflege am Tag.

Pflegefällen, die sich nicht in die drei genannten Stufen einordnen lassen, wird die Pflegestufe 0 zugeordnet. Hierzu zählen beispielsweise Demenzkranke sowie Menschen, die "erhebliche Einschränkungen der Alltagskompetenz" aufweisen.

Antrag und Gutachten durch den MDK

Wer eine Pflegestufe beantragen möchte, tut dies am besten schriftlich und formlos bei der Pflegekasse. Als nächstes wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) beauftragt, den Antragssteller zu besuchen, um ein Gutachten zu erstellen. Für die Vorbereitung darauf empfiehlt sich ein Pflegetagebuch, in dem alle Situationen, in denen Hilfe benötigt wird, aufgeschrieben werden - am besten mindestens eine Woche vor dem Besuch der MDK. Auch ärztliche Befunde mit Nachweis einer Beeinträchtigung sind sinnvoll.

Experten empfehlen, den Pflegebedürftigen nicht alleine mit dem Gutachter sprechen zu lassen, da in vielen Fällen Scham besteht, sich überhaupt helfen zu lassen. Beim Gespräch über den jeweiligen Pflegeaufwand sollte also auf jeden Fall ein Angehöriger dabei sein. Ein Gutachten muss auch bei dem Wunsch auf Höherstufung noch einmal durchgeführt werden.