Viele Menschen glauben, mit einer Patientenverfügung bereits alles getan zu haben, um im Ernstfall gerüstet zu sein. Zwar werden dadurch die medizinischen Wünsche eines Kranken berücksichtigt. Andere Vorkehrungen sind davon jedoch nicht betroffen. So sind beispielsweise Dinge, die das Vermögen des Patienten betreffen, nicht eingeschlossen. Selbst enge Verwandte können nicht im Sinne des Kranken handeln. Darum sollte unbedingt eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden. Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hin.
Auch die Aufenthaltsbestimmung kann darin geregelt werden. Wichtig ist, so die Patientenberatung, dieses Vollmacht schriftlich zu fixieren. Damit ist man auf der sicheren Seite. Vordrucke für eine Vorsorgevollmacht halten die Justizministerien der einzelnen Bundesländer bereit. Auch beim Bundesjustizministerium in Berlin kann man entsprechende Formulare erhalten.
Hier ist Platz für Ihre Meinung zu dieser News.
Lesermeinung schreiben |
21.05.13 | |
![]() | PFLEGE |
17.05.13 | |
![]() | PFLEGE |
16.05.13 | |
![]() | PFLEGE |
29.04.13 | |
![]() | PFLEGE |
23.04.13 | |
![]() | PFLEGE |
Stellen Sie eine Frage oder lesen Sie mehr im Pflege Forum


Hat Ihnen der Artikel gefallen? Dann teilen und bewerten Sie ihn bitte: