Die Patientenverfügung in Pflegeheimen

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher
11. März 2011

Bei der Patientenverfügung handelt es sich um eine schriftliche Einwilligung eines volljährigen, einwilligungsfähigen Menschen über mögliche Untersuchungen, Heilmethoden oder ärztliche Eingriffe, die zu einem späteren Zeitpunkt möglich werden könnten und zwar für den Fall, dass dieser Mensch einwilligungsunfähig wird.

Diese wird zum Beispiel von einem Patienten unterschrieben, der vor einer Operation steht. Vor allem wenn das Leben des Patienten gefährdet ist, wird mit dieser Verfügung beispielsweise geklärt, ob dieser lebensverlängernde Maßnahmen wie das Anschließen an Beatmungsmaschinen, genehmigt wird.

Für diese Patientenverfügung gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klare Vorschriften. Kritiken, dass dieses Schriftstück mit dem Lebensschutz nicht vereinbar ist, sind seit dieser Regelung immer mehr zum Thema geworden. Vor allem für Bewohner eines Pflegeheims und deren Angehörige gab es diesbezüglich immer mehr kritische Meinungen.

Aus diesem Grund wurde im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) aufgelistet, ob, wann und in welcher Form ein so genannter Heimvertrag, also die Veränderung der Patientenverfügung, aufgestellt werden darf.