Urteil: Familienmitglieder müssen nicht dasselbe Geld bekommen wie professionelle Pflegekräfte

Von Katharina Cichosch
23. April 2014

Es ist ein heiß diskutiertes Thema, denn wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, dann möchten viele Menschen selbst Unterstützung leisten. Manchmal ist dies möglich, manchmal benötigt man zusätzliche Unterstützung durch einen professionellen Pflegedienst. Allerdings fühlen sich viele finanziell im Stich gelassen, denn schließlich erhalten Angehörige nicht dasselbe Geld für ihre Arbeit, das beispielsweise für einen Profi bezahlt würde.

Zwei Frauen aus Bayern wollten diesen Ungleichstand gerichtlich überprüfen lassen. Sie zogen mit ihrer Klage bis vor das Bundesverfassungsgericht, scheiterten aber.

Dass Familienangehörige weniger Geld für ihre Leistungen erhielten als professionelle Pflegekräfte, verstößt den Karlsruher Richtern zu Folge nicht gegen das Grundgesetz. Schließlich spiele hier der Gedanke der familiären Unterstützung eine wichtige Rolle. Diese Leistung müsse zwar honoriert werden, könne aber nicht mit dem Arbeitslohn von Pflegediensten verglichen werden.