Kombipflege und Entgeld

Guten Tag! Ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann, da ich im Netzt dazu nicht wirklich etwas finden konnte das mir meine Fragen beantwortet hat:

Ich helfe seit kurzem meiner schwerbehinderten Mutter im Haushalt und übernehme auch einen Teil der Pflege. Schwiegermutter hat Pflegestufe II und der Pflegedienst kommt auch täglich um den größten Teil der Pflege zu übernehmen.

Die Pflegekasse entrichtet für die „ehrenamtliche“ Pflegeperson Beiträge zur Rentenversicherung je nach Umfang der Pflegetätigkeit in unterschiedlicher Höhe. Voraussetzung ist aber, dass die „ehrenamtliche“ Pflegeperson den Pflegebedürftigen regelmäßig mindestens 14 Stunden in der Woche pflegt. Durch diese Beitragszahlung werden somit Versicherungszeiten in der Rentenversicherung für die Pflegeperson aufgebaut oder erweitert. So weit, so gut.Das trifft auch schon bei mir zu.

Jetzt kann die Situation sich folgendermaßen verändern:
Wir haben nun eine sogenannte Kombinationspflege beantragt. Daraus resultiert das nun etwas Geld übrig bleibt, weil die Pflege durch den Pflegedienst nicht voll ausgeschöpft wird und ich ja einen Teil davon übernehme. Ich könnte das Geld gut gebrauchen und bin sehr verunsichert, wie ich damit nun umgehen soll. Kann ich den Differenzbetrag aus der Kombipflege einfach so annehmen? Muss ich das beim Finanzamt angeben? Muss ich mich dann über die Knappschaft Bahn See anmelden bzw. das als Minijob melden? Darüber wäre ich ja dann auch versichert aber was ist richtig? Grüße S.

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