31. Mai 2011
Besteht bei einem Menschen Pflegebedürftigkeit, verursacht dies hohe Kosten. Doch wer muss was bezahlen?
Kommt es zu Pflegebedürftigkeit, die regelmäßige professionelle Betreuung durch medizinische Fachkräfte erfordert, führt dies zu hohen Kosten. Oftmals müssen die Kinder für ihre Eltern zahlen.
Dass Eltern für ihre Kinder aufkommen müssen, ist bekannt. Werden jedoch die eigenen Eltern pflegebedürftig, müssen die Kinder zumindest teilweise für die Pflegekosten gerade stehen. Zum Pflegefall zu werden, ist in Deutschland überaus kostspielig. Viele Pflegebedürftige haben jedoch das Problem, dass ihre Rente zumeist für das Decken der Pflegekosten nicht ausreichend ist. Zwar gibt es die Pflegeversicherung, doch auch deren Leistungen sind meist unzureichend. Können die Pflegebedürftigen die Kosten nicht tragen, tut dies zunächst einmal das Sozialamt, das sich jedoch dann an die erwachsenen Kinder wendet, damit diese die Pflegekosten zurückerstatten.
Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim sind unterschiedlich und hängen von der jeweiligen Pflegestufe sowie der Ausstattung und dem Standort der Pflegeeinrichtung ab. So gibt es die drei Pflegestufen I-III, bei denen die Pflegekassen bei vollstationärer Versorgung Zuschüsse zwischen 1023 und 1500 Euro pro Monat zahlen. Allerdings findet dieses Geld ausschließlich für medizinische und pflegende Maßnahmen Verwendung. Dagegen muss der Pflegebedürftige für Unterbringung und Verpflegung selbst aufkommen. Zu diesem Zweck zieht man sowohl das Vermögen als auch die Rente des Bedürftigen heran. Auch im Falle von teilstationärer oder ambulanter Pflege sind die Sätze der Pflegeversicherung häufig nicht ausreichend, um die Kosten zu decken. Erfolgt die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst, werden von der Pflegekasse pro Monat bestimmte Pflegekosten übernommen, die jedoch von der jeweiligen Pflegestufe abhängen.
Wann und in welcher Höhe sich die erwachsenen Kinder eines Pflegebedürftigen an den Kosten für die Pflege beteiligen müssen, ist unterschiedlich. So wird dabei zum Teil berücksichtigt, dass eigene Kinder versorgt werden müssen. Auch die eigene Altersvorsorge spielt eine Rolle. Grundsätzlich sind Verwandte ersten Grades jedoch dazu verpflichtet Unterhalt zu leisten, was bedeutet, das Kinder für ihre Eltern zahlen müssen. Allerdings braucht ein erwachsenes Kind erst dann zahlen, wenn sein Nettoeinkommen höher als 1400 Euro ist. Hat der Partner jedoch kein eigenes Einkommen oder müssen Kinder versorgt werden, kann sich dieser Grenzwert ändern.
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