Im Normalfall wird der Eintritt in den Ruhestand durch das gesetzliche Renteneintrittsalter geregelt, aber Betriebe haben auch die Möglichkeit über Betriebsvereinbarung ihre Mitarbeiter früher in den Ruhestand zu schicken. Dies hat nun auch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.
Doch dafür müssen die Grundsätze von "Recht und Billigkeit" beachtet werden, wie die Richter weiter erklärten, so dass die Altersgrenze auch vom Zeitpunkt abhängt, wo der Arbeitnehmer seine Regelaltersgrenze aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält. In Deutschland wurde vor ein paar Jahren die Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre angehoben, doch geschieht dies für bestimmte Jahrgänge schrittweise.
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