Anspruch auf Hinterbliebenenrente auch schon nach 19 Tagen Ehe

Von Marion Selzer
15. August 2012

Wer denkt nicht an eine heimliche Verschwörung, wenn der wohlhabende Ehemann nur wenige Tage nach Eheschließung verstirbt. Doch wie das Sozialgericht Berlin entschieden hat, kann eine Witwe auch dann Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben.

Im Fall ging es um eine 58-Jährige, die ihren Mann heiratete, als dieser bereits lebensbedrohlich erkrankt war. Nur 19 Tage nach der Eheschließung erlag der Mann seiner Erkrankung. Daraufhin wollte die Deutsche Rentenversicherung der Frau keine Rente zahlen, weil für sie offensichtlich der einzige Zweck der Eheschließung darin lag, einen Anspruch auf Rente zu erhalten.

Die Witwe zog vor Gericht. Mit Erfolg. Denn die Richter sahen auch, dass eine vorzeitigere Eheschließung nicht möglich war, weil der Mann noch mit einer anderen Frau verheiratet war. Zudem hatten die Klägerin und der Verstorbene bereits vorab sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt und auch eine gegenseitige Patientenverfügung aufgestellt. All dies deute darauf hin, dass eine Ehe zwischen beiden schon länger geplant war.