Luftfahrt - Zwangsverrentung von Piloten nicht rechtens

Von Andreas Krämer
14. September 2011

Die Zwangsverrentung von Piloten ist nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht erlaubt. Nach Ansicht der Richter bedeutet dies eine Altersdiskriminierung, wenn Piloten mit 60 Jahren in die Rente geschickt werden. Eine Altersgrenze darf in einem Tarifvertrag nicht festgeschrieben stehen, weil dies nicht rechtens und bezüglich der Luftsicherheit unwichtig sei.

Nach dem Gesetz dürfen die Piloten mit bis zu 65 Jahren noch ein Flugzeug steuern. Im aktuellen Fall hatten drei Lufthansa-Piloten geklagt, die mit 60 Jahren in Rente gehen mussten. Sie fühlten sich wegen ihres Alters diskriminiert und verwiesen zugleich auf regelmäßige Gesundheitskontrollen, die gewährleisten würden dass sie während eines Fluges wegen einer Erkrankung nicht plötzlich zusammenbrechen oder ähnliches. In anderen Berufszweigen könnte die Altersgrenze als Folge des Urteils gestrichen werden.