Kürzung der Invalidenrenten ist rechtmäßig

Von Frank Hertel
23. Februar 2011

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVG) hat entschieden, dass die Kürzung von Invalidenrenten um bis zu 10,8 Prozent gerecht ist, weil dadurch die Rentenbeiträge der arbeitenden Bevölkerung niedrig gehalten werden können.

Von der Kürzung waren 2008 900000 Invalide betroffen. Die Regierung hatte die Kürzung der Invalidenrenten im Jahr 2001 eingeführt, damit Menschen, die früher in Rente gehen wollen, keine Abschläge sparen können, indem sie sich als Invalide einstufen lassen.

Wer aus Krankheitsgründen früher in Rente geht, hatte bis 2001 weit geringere Verluste als der gesunde Frührentner. Jeder Monat, den man vor der Zeit in Rente geht kostet normalerweise 0,3 Prozent Rentenabschlag. Der Abschlag kann insgesamt bis 18 Prozent gehen.

Durch das Gesetz wurde der Unterschied von gesunden und kranken Frührentnern etwas eingeebnet. Das BVG hat nun entschieden, dass dieses Gesetz verfassungskonform ist.