Gleiche Betriebsrente für Arbeiter und Angestellte

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
18. Februar 2010

Nach einem Urteil des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt dürfen Arbeiter bei Betriebsrenten nicht schlechter gestellt werden als Angestellte. Auch eine entsprechende Betriebsvereinbarung kann diese Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen, wobei aber Ausnahmen möglich seien.

Ist eine schlechtere Behandlung von Arbeitern nicht zu rechtfertigen, so haben diese einen Anspruch auf eine Angleichung ab einer Beschäftigung nach dem 1. Juli 1993. Betroffen von dieser Regelung sind auch Unterstützungskassen, die nicht nur für einen Konzern gelten.