Immer mehr Senioren gehen arbeiten - so viel dürfen sie im Ruhestand dazuverdienen

Höhe der Zuverdienstgrenzen und was beim Zuverdienst beachtet werden muss

Von Dörte Rösler
21. November 2014

Seit dem Jahr 2000 hat sich der Anteil an älteren Menschen, die arbeiten gehen, mehr als verdoppelt. Fast jeder zweite Deutsche jenseits der 60 Jahre hat noch einen regulären Job.

Wer bereits vor der Regelaltersgrenze nebenher jobbt, muss jedoch Abschläge hinnehmen. Wie hoch sind die Zuverdienstgrenzen, und was sollten Senior-Jobber beachten?

Regelaltersgrenze entscheidet

Das wichtigste Kriterium für den Zuverdienst ist das Geburtsjahr. Die Regelaltersgrenze ist nach Jahrgängen unterschiedlich gestaffelt ist, spätestens ab 67 Jahren dürfen aber alle Rentner soviel dazuverdienen, wie sie wollen. Natürlich interessiert sich dann der Fiskus für die Einnahmen, es sind aber keine Abschläge bei der Rente zu befürchten.

Anders sieht es bei Beschäftigten aus, die bereits vor Erreichen der regulären Altersgrenze eine Rente beziehen. Sobald ihr Nebenverdienst mehr als 450 Euro monatlich beträgt, dürfen die Rentenkassen ihre Zahlung kürzen.

Je höher der Zuverdienst, desto niedriger die Rente. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchen Quellen die Einnahmen stammen.

Mehr Spielraum bei Teilrenten

Anders sieht es bei Teilrenten aus. Senioren, die eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen, dürfen mehr dazuverdienen. Wo die Grenzen liegen, wird für jeden Fall einzeln errechnet. Tipp: die individuelle Zuverdienstgrenze ist im Rentenbescheid aufgeführt.