Sozialabgaben und Steuern im Alter - Was von der Rente bleibt

Von Ingo Krüger
31. Juli 2014

Einmal im Jahr gibt es Post von der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Rentenbescheid zeigt, wie hoch die Altersversorgung einmal ausfallen wird. Doch der angegebene Betrag ist irreführend, denn viele Abgaben sind dort nicht erfasst.

Abzüge bei der Rente

So sind von der ausgewiesenen Bruttorente noch Steuern zu entrichten, und zwar die Einkommenssteuer sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag. Zusätzlich fallen Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung an.

Der Beitragssatz für gesetzlich Versicherte beträgt derzeit 15,5 Prozent, 7,3 Prozent davon übernimmt die Deutsche Rentenversicherung. Es bleibt ein Eigenanteil von 8,2 Prozent. Des Weiteren wird eine zweiprozentige Abgabe zur Pflegeversicherung fällig. Von einer Monatsrente in Höhe von 1400 Euro bleiben nach den Abzügen nur noch 1256,50 Euro übrig.

Zudem wird die jährliche Rentenanpassung meist von der Inflation gemindert. Frührentner, die mehr als 450 Euro nebenbei verdienen, müssen überdies in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen.

Abzüge der Betriebsrente

Noch höher fallen die Abzüge bei der Betriebsrente und anderen Versorgungsbezügen aus. Hier übernimmt die Rentenversicherung nicht die Hälfte der Kosten, das heißt, der volle Beitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 15,5 Prozent wird fällig.

Wer in seinem Arbeitsleben gar nicht oder privat krankenversichert war, etwa als Selbstständiger, und sich im Alter in einer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse freiwillig versichert, verliert noch mehr Geld. Von Einnahmen aus Vermietung oder Geldanlagen, etwa Zinsen oder Dividenden, müssen 14,9 Prozent an die Sozialversicherung abgeben werden.

Dies gilt auch für Auszahlungen aus Kapitallebensversicherungen sowie Riester- und Rüruprente. Pflichtversicherte dürfen diese Einnahmen vollständig behalten.