Wer kann die neue Rente ab 63 beantragen? Die wichtigsten Fakten

Von Christine Krusberski
23. Mai 2014

Die Einführung des neuen Rentenpakets der Bundesregierung soll am 1. Juli 2014 starten. Zahlreiche Versicherte profitieren von einer Reihe neuer Leistungen. Auch wenn es sympathisch klingt, unterliegt gerade die Rente ab 63 gewissen Einschränkungen.

Doch wer kann die neue Rente beantragen und welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Die wichtigsten Fakten.

Nach 45 Jahren ohne Abschlag in den Ruhestand

Das Herzstück des neuen Rentenpakets: Nach 45 Jahren Beitragzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung können sich Arbeitnehmer ohne Abschlag in den Ruhestand verabschieden. Auch der Arbeitslosengeld-I-Bezug bis zum 61. Lebensjahr und Kindererziehungszeiten finden Berücksichtigung, nicht allerdings Arbeitslosengeld II. Selbständige, die freiwillig in die Rentenkasse eingezahlt haben und 18 Jahre Pflichtbeiträge nachweisen können, profitieren ebenfalls von der neuen Flexi-Rente.

Arbeitnehmer, die noch nicht aus dem Erwerbsleben ausscheiden wollen, haben durch das neue Rentenpaket die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag befristet zu verlängern. Bei Anspruch auf Erwerbsminderungsrente können Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 62. statt bis zum 60. Lebensjahr ihren Job ausüben und haben 40 Euro brutto pro Monat mehr im Portemonnaie.

Mütterrente - auch ohne Rentenanspruch möglich

Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, profitieren von zwei Jahren Anrechnung der Erziehungszeit pro Kind. Um Anspruch auf die gesetzliche Rente zu haben, müssen Frauen mindestens fünf Jahre Versicherungszeit vorweisen, was oft nicht möglich ist. Dank des neuen Rentenpakets können auch Frauen ohne Rentenanspruch Mütterrente beantragen, indem sie freiwillige Beiträge leisten.

Laut Stiftung Warentest lohnt sich die freiwillige Beitragzahlung auf jeden Fall. Frauen, die schon im Rentenbezug sind, erhalten eine automatische Erhöhung, auch für Mütter, die bereits Kindererziehungszeiten geltend gemacht haben, ändert sich nichts. Alle Frauen, die erstmalig Rente beziehen, müssen im Zuge der Neuregelung einen Rentenantrag bei der Rentenversicherung stellen.