Gesetzliche Rentenversicherung: Freiwillige Beiträge können richtig lohnen

Von Dörte Rösler
4. Februar 2014

Am Ende des Berufslebens kommt der große Kassensturz. Wer das Rentenkonto ins Plus bringen möchte, kann dies mit freiwilligen Beiträgen tun. Das sichert die Anwartschaft auf eine gesetzliche Rente und hilft Rentenabschläge aufgrund von Erwerbsminderung auszugleichen

Freiwillige Beiträge bei nichterreichen der Mindestbeitragszeit

Ob Auslandsjob, familiäre Verpflichtungen oder Krankheit - viele gesetzlich Versicherte erreichen nicht die Mindestbeitragszeit von fünf Jahren. Obwohl sie Pflichtbeiträge geleistet haben, gehen sie im Pensionsalter leer aus. Um die Rente zu sichern, sollten sie deshalb unbedingt freiwillig Beiträge entrichten. Für jeden fehlenden Monat werden mindestens 85,05 Euro fällig, höchstens können es 1124,55 Euro sein.

Im Falle einer Mutter, die lediglich Kindererziehungszeiten von drei Jahren nachweisen kann, errechnen sich daraus ein Mindestbeitrag in Höhe von 2041,20 Euro. Bei Renteneintritt hat sie dann Ansprüche von rund 90 Euro monatlich. Wichtig ist, die Beiträge können auch noch im regulären Rentenalter eingezahlt werden - nach der Überweisung gibt es sofort Rente.

Freiwillige Beiträge auch für die Überbrückung von Wartezeiten möglich

Nach dem gleichen Prinzip können Beschäftigte die Wartezeit von 35 Jahren bis zur regulären Altersrente auffüllen. Wer schon mit 63 in Ruhestand gehen möchte, zahlt Beiträge für die verpassten Monate freiwillig ein und erhält dadurch die ungekürzten Bezüge für langjährig Versicherte.

Ob sich Zahlungen in die gesetzliche Rentenkasse auch für Freiberufler oder Beamte lohnen, sollte man individuell berechnen. Wenn die Mindestbeitragszeit erfüllt ist, kann eine private Versicherung lukrativer sein.