Unter welchen Voraussetzungen haben Selbstständige Anspruch auf EU-Rente?

Bis vor fünf Jahren war ich Angestellte und seidem bin ich Selbstständig. Monatlich habe ich 78 € in die Rentenkasse eingezahlt. Nun bin ich Erwerbsunfähig und habe die Rente beantgragt. Diese wurde mir abgelehnt, weil ich keine drei Jahre Pflichbeiträge eingezahlt hätte. Zählen die 78 € nicht dazu? Wer kennt sich da aus und könnte mir Infos und eventuell noch Tipps geben? Danke vielmals. Gruß, Calla

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Antworten (2)
Anspruch auf Grundsicherung prüfen

Wenn Personen, die das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben, vorher auf Dauer erwerbsunfähig werden, haben sie Anspruch auf Zahlungen aus der Grundsicherung. Das ist sowas wie Hartz IV für Rentner. Das gilt aber nur dann, wenn sie aus eigener Kraft nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Man wird also deine gesamten Vermögensverhältnisse prüfen, bevor man dir aus der Grundsicherung den Betrag aufstockt, den man als für ein menschenwürdiges Dasein notwendig betrachtet.

Kein Anspruch auf EU-Rente

Ich glaube, es stimmt leider, dass du keinen Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente hast, wenn du noch nicht mal drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt hast. Aber wie hat man sich das denn eigentlich vorzustellen? Hast du dich gleich nach der Ausbildung selbstständig gemacht? Sonst hättest du als Angestellte doch normalerweise eine ganze Reihe von Jahren aufzuweisen, in denen du Pflichtbeiträge gezahlt hast....

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