Sieg für den Zwarten Piet: Gericht in Den Haag weist Rassismus-Klage ab

Die traditionelle folkloristische Figur ist nicht bei allen Bürgern beliebt

Von Nicole Freialdenhoven
13. November 2014

Die Niederländer dürfen ihren Zwarten Piet nun doch behalten: Das höchste Verwaltungsgericht in Den Haag wies eine Rassismus-Klage gegen die Darstellung der Figur mit schwarz angemalter Haut ab.

Zwiespältige Meinungen zum Zwarten Piet

Kritiker sehen in diesem dunkelhäutigen bunt verkleideten Helfer des niederländischen Sinterklaas (Nikolaus) eine negative stereotype Figur aus den dunkelsten Tagen der Kolonialzeit, während andere ihre langjährigen Traditionen verteidigen wollen und im Zwarten Piet vor allem eine positive Erinnerung an die eigene Kindheit sehen.

Klage abgewiesen

Im vergangenen Jahr war die Stadt Amsterdam verklagt worden, weil sie den traditionellen Einzug des Sinterklaas samt schwarz angemalten Pieten erlaubt hatte.

Die Kläger hatten in erster Instanz noch Recht erhalten, doch nun entschied das Verwaltungsgericht anders: Der Zwarte Piet darf bleiben und gemeinsam mit dem Nikolaus am 5.Dezember Geschenke verteilen.

Tradition des Zwarten Piet

Der Zwarte Piet wurde erstmals in einer Weihnachtsgeschichte im Jahr 1845 erwähnt, als die Niederlande noch zahlreiche Kolonien in Übersee hatten. Da lag der Gedanke nahe, dass es sich um den dunkelhäutigen Piet um einen Sklaven handelte, den der Nikolaus aus Afrika mitgebracht hatte.

Heute ist er jedoch nur noch eine traditionelle folkloristische Figur über dessen Hautfarbe sich niemand Gedanken machte - bis zum aktuellen Aufruhr.