24. Mai 2011
Unter einer Lesbenehe oder Homo-Ehe versteht man die Heirat von gleichgeschlechtlichen Paaren. Seit 2001 können gleichgeschlechtliche Paare auch in Deutschland offiziell eine Ehepartnerschaft eingehen.
Spricht man von einer Lesben-, Schwulen- oder Homo-Ehe, ist damit die Heirat von Menschen gemeint, die gleichen Geschlechts sind. Unter gleichgeschlechtlicher Ehe versteht man das gleiche Ehegesetz, das auch für heterosexuelle Paare gilt.
In Deutschland waren Ehen für Lesben und Schwule bis zum Jahr 2001 verboten. Dagegen konnten in anderen Ländern wie Dänemark gleichgeschlechtliche Ehen bereits geschlossen werden. Durch die Verweigerung der Ehe für homosexuelle Menschen verwehrte man diesen Rechte, die Ehepartnern normalerweise zustehen. Mittlerweile ist es Lesben und Schwulen jedoch auch in Deutschland erlaubt offiziell zu heiraten. Allerdings lässt sich eine gleichgeschlechtliche Ehe nach wie vor nur auf Standesämtern schließen. Die Kirche lehnt Ehen zwischen Homosexuellen immer noch ab. Zumindest in einigen evangelischen Gemeinden wird auch Lesben oder Schwulen der kirchliche Segen erteilt.
Durch die Homo-Ehe erhalten Lesben und Schwule dieselben Rechte und Pflichten wie heterosexuelle Paare. Es gibt jedoch in einigen Bundesländern besondere Regelungen. So ist es in Baden-Württemberg und Bayern erforderlich, dass auf dem Standesamt ein Notar zugegen ist, der eine Art Ehevertrag aufsetzt. Dieser Vertrag regelt sämtliche Rechte und Pflichten der gleichgeschlechtlichen Lebenspartner und verleiht der Ehe Gültigkeit. Es handelt sich also um eine Eingetragene Partnerschaft. Da die Regelungen von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich sein können, ist es ratsam sich vor einer Eheschließung nach den jeweiligen Gegebenheiten zu erkundigen.
Die Homo-Ehe erleichtert Lesben und Schwulen den Alltag deutlich, da sie bis 2001 zahlreiche Einschränkungen in Kauf nehmen mussten. Durch die Ehe darf nun jedoch beispielsweise ein Ehepartner den anderen im Krankenhaus auf der Intensivstation besuchen, was bislang nur heterosexuellen Ehepartnern vorbehalten war. Im Sterbefall besteht nun zudem ein Wohnrecht für den überlebenden Ehepartner sowie ein Anrecht auf das Erbe.
Dennoch gibt es immer noch Einschränkungen und Unterschiede gegenüber heterosexuellen Ehen. So haben lesbische oder schwule Paare steuerliche Nachteile. Außerdem bekommt im Sterbefall der überlebende Partner keine Hinterbliebenenrente. Ebenso gibt es kein Ehegattensplitting für gleichgeschlechtliche Ehen.
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