Mit einer Risikolebensversicherung kann man den Hinterbliebenen finanziell absichern

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
30. April 2012

Oftmals reichen eine Witwen- oder Waisenrente für eine finanzielle Versorgung des Hinterbliebenen nicht aus. Doch dafür ist es sinnvoll eine Risikolebensversicherung abzuschließen, wie ein Experte von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle erläutert.

Besonders für Familien mit Kindern oder auch Ehepaaren, wo nur ein Verdienst ist, empfiehlt sich diese Art der Versicherung. Bei dieser Versicherung erfolgt die Auszahlung nur im Todesfall und die Beiträge sind auch bezahlbar. Doch viele Versicherungsmakler bieten auch Kapitallebensversicherungen an, weil sie dafür höhere Provisionen erhalten, doch besteht oft hierbei keine hohe Absicherung im Todesfall.

Aber wer keine private zusätzliche Vorsorge getroffen hat, der hat Anspruch auf die staatliche Witwen- und Waisenrente, wenn vom Verstorbenen mindestens fünf Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden. Zudem müssen die Ehepartner mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein und die Ehe beim Tod noch bestehen. Ab dem 45. Lebensjahr hat der Hinterbliebene Anspruch auf die sogenannte "große Witwenrente".

Kinder erhalten bis zum 18. Lebensjahr, beziehungsweise bei einer Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr, eine Halbwaisenrente, die 10 Prozent der Rente beträgt, die der Verstorbene bekommen hätte. Aber wichtig ist immer nach einem Tod auch den Rentenantrag zu stellen, denn ansonsten verschenkt man bares Geld.