Schlechte Rendite kein Grund Lebensversicherung nicht auszuzahlen.

Von Thorsten Poppe
8. November 2011

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen: 7 U 98/11) entschieden, dass eine Lebensversicherung und die damit verbundene Rentenzahlung auch dann geleistet werden muss, wenn die Rendite nicht den vormaligen Erwartungen entspricht.

Geklagt hatte ein Betroffener gegen eine große Versicherung, die ihm die Rente in voller Höhe wegen der schlechteren Rendite einfach verweigerte. Das sei laut dem Unternehmen rechtens. Der Kläger sah das anders und erzielte jetzt vor den Richtern einen Erfolg. Denn der Vertrag, so die Richter, müsse erfüllt werden, wie damals abgeschlossen. Auch die dafür etwaigen Klauseln im Kleingedruckten seien wegen ihrer Intransparenz nicht wirksam. 150.000 Euro hatte der Kläger für die Versicherung geleistet, und als Gegenleistung eine halbjährliche Rente von fast 6.000 Euro bis in das Jahr 2040 versprochen bekommen.

Allerdings kann die Versicherung Einspruch vor dem Bundesgerichtshof einreichen, da in etwa noch 1.000 andere Fälle davon betroffen sind.