17. Mai 2010
In Zukunft können gesetzliche Erben wieder mehr von der Lebensversicherung erstehen, entschied der Bundesgerichtshof vor Kurzem.
Der Pflichtteil richtet sich nach dem Wert der Anlage unmittelbar vor dem Tod - der sogenannte Rückkaufswert sei dann künftig maßgebend. Enterbte können sich somit höhere Zahlungen aus der Lebensversicherung erhoffen, auch wenn, wie in der Vergangenheit häufig passiert, der Vater beispielsweise neu geheiratet und die neue Gattin als Alleinerbin eingetragen hat.
Zwar ist jedem selbst überlassen, wen er als Erben einträgt, es wird aber eher als ungerecht empfunden, die eigenen Kinder zu enterben. Das neue Gesetz sichert daher nun den engsten Verwandten den Pflichtteil zu.
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