Lebensversicherung - Widerspruch kann auch für Altverträge lohnen

Dieser Tipp vom Verbraucherschutz könnte Ihnen zu unverhofftem Geldsegen verhelfen

Von Dörte Rösler
18. Februar 2015

Die Lebensversicherung gehört zu den beliebtesten Policen der Deutschen. Bei finanziellen Engpässen kann es jedoch notwendig sein, den langfristigen Vertrag zu kündigen. Meist mit erheblichen finanziellen Einbußen.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte Verbrauchern jedoch unverhofften Geldsegen bringen. Wer zwischen 1994 und 2007 eine Versicherung nach dem Policenmodell abgeschlossen hat, sollte seinen Vertrag prüfen lassen.

Ungültige Widerspruchsklauseln

Nach Schätzung von Verbraucherschützern enthalten rund 40 Prozent der Altverträge fehlerhafte Widerspruchsklauseln. Ob dies der Fall jetzt, lässt sich jedoch nur individuell klären.

Entscheidend sind Inhalt und Form der sogenannten Widerspruchsbelehrung. Entspricht diese nicht den europäischen Normen, kann dem Vertrag auch noch nach Jahren ohne finanzielle Verluste widersprochen werden.

Tipp vom Verbraucherschutz

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss dabei zwar der Versicherungsschutz verrechnet werden, Kunden können aber noch nachträglich ihr Geld zurückfordern. Vor dem Oberlandesgericht wurden bisher 16 Altfälle entschieden, die meisten zugunsten der Versicherten.

Verbraucherschützer empfehlen deshalb, entsprechende Policen prüfen zu lassen. Im Erfolgsfall fließen mindestens 40 Prozent der Prämien zurück.