HeinBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Durch Bekannte habe ich erfahren, daß die Lebensversicherung nicht ausgezahlt wird, wenn der Versicherte nach Abschalten der Lebensfunktionen im Krankenhaus verstirbt.
Oder ist es so, wenn man anhand einer Patientenverfügung abschalten läßt?
MfG Hein
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