Haftstrafe nach tödlichem Sado-Maso-Sex

Von Ingo Krüger
6. März 2013

Im Oktober 2012 starb eine 28-jährige Studentin aus dem bayrischen Bad Kissingen in Schweden bei einer Sado-Maso-Orgie. Ihr Sex-Partner, ein 31-jähriger Einheimischer, hatte wenigstens 123-mal mit einem Stock auf die Frau eingeschlagen. Zudem hatten beide Drogen genommen. Bei einer Obduktion stellten die Pathologen Atemnot fest, da die 28-Jährige obendrein geknebelt war.

Nun fällte das Gericht das Urteil in dem Prozess gegen den Mann. Wegen Körperverletzung erhielt der 31-Jährige eine Gefängnisstrafe von zehn Monaten. Das Urteil fiel milder aus, da das Gericht der Ansicht war, dass der Mann nicht für den Tod seiner Partnerin aus Bayern verantwortlich sei.

Der Angeklagte stand nicht nur unter Drogeneinfluss, sondern war zur Tatzeit auch noch stark angetrunken. Er konnte sich an die Ereignisse in der Tatnacht nur lückenhaft erinnern. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die Frau außerdem ihre Einwilligung zum Sex mit Gewaltanwendung gegeben habe. Von daher sei dies für den Mann nicht als rechtswidrig gewertet worden.