Urteil für Oscar Pistorius - die wichtigsten Punkte aus dem Prozess

Von Dörte Rösler
12. September 2014

An diesem Donnerstag wird das Urteil im Mordprozess gegen Oscar Pistorius erwartet. Hat der südafrikanische Sprint-Star seine Freundin vorsätzlich und kaltblütig ermordet, wie die Staatsanwalt meint? Oder musste Reeva Steenkamp wegen eines tragischen Irrtums sterben, wie die Verteidigung behauptet? Hier die wichtigsten Fakten aus dem Verfahren.

Was belastet Pistorius?

Gleich zu Beginn des Prozesses musste Pistorius einräumen, dass es in der Tatnacht einen heftigen Streit mit seiner Freundin gab. Als die Polizei die Leiche von Reeva Steenkamp hinter der verschlossenen Badezimmertür fand, war sie vollständig bekleidet, ihre persönlichen Gegenstände waren in einer Reisetasche verpackt.

Entgegen Pistorius Aussage kann das Paar außerdem nicht zeitig zu Bett gegangen sein, denn Steenkamp hatte gegen 1 Uhr nachts noch etwas gegessen. Zudem bescheinigten mehrere Zeugen, dass der Angeklagte in aggressiver Stimmung schnell zur Waffe greift.

Was entlastet Pistorius?

Nach Angaben des Angeklagten vermutete er hinter der Badezimmertür Einbrecher und geriet deshalb in Panik. Laut psychiatrischem Gutachten leidet der unterschenkelamputierte Pistorius tatsächlich unter einer Angststörung, die zu panikartigen Reaktionen führt.

Eine forensische Analyse bestätigt, dass Pistorius bei den Schüssen vor der Toilettentür keine Prothesen trug. Das spricht für unüberlegtes Handeln.

Welche Strafe ist zu erwarten?

Sollte das Gericht der Staatsanwaltschaft folgen und Pistorius wegen Mordes verurteilen, muss er mindestens 25 Jahre hinter Gittern. Denkbar ist aber auch eine Verurteilung wegen Totschlags oder fahrlässiger Tötung.

Das Strafmaß liegt hier zwischen einer Geldstrafe und bis zu 15 Jahren Gefängnis. Ein Freispruch ist nicht möglich, da Schüsse durch eine geschlossene Tür nach südafrikanischem Recht nicht als Notwehr gelten.