Befragung von Snowden problematisch - Strafverfolgung in den USA für NSA-Ausschussmitglieder?

Von Ingo Krüger
2. Mai 2014

Die Befragung des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden durch den Untersuchungsausschuss des Bundestages wirft ungeahnte Probleme auf. Laut einem Gutachten einer US-Kanzlei drohen den Abgeordneten juristische Konsequenzen in den USA.

Ihre Immunität bewahre sie demnach nicht vor Strafverfolgung durch die US-Justiz. Sollten die Parlamentarier Snowden dazu bewegen, geheime Informationen preiszugeben, könnte dies als Diebstahl staatlichen Eigentums eingestuft werden.

Je nach Faktenlage könnten Strafverfolger gar von einer Verschwörung ausgehen. Dabei, so die Einschätzung der Experten, sei es unerheblich, ob der ehemalige Geheimdienstarbeiter in Deutschland, Russland oder in einem anderen Land vernommen werde.

Uneinigkeit in der deutschen Regierung

Medienberichten zufolge wehrt sich die Bundesregierung gegen eine Einreise Snowdens nach Deutschland, um ihn hier vom NSA-Ausschuss befragen zu lassen. In einer Erklärung gegenüber dem Ausschuss heißt es demnach, dies würde die außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik in hohem Maße gefährden.

Die Regierung sei ferner der Ansicht, dass der US-Haftbefehl gegen Snowden gültig sei und ein Auslieferungsabkommen mit Washington bestehe, dem Deutschland Folge leisten müsste.

Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele, der dem Untersuchungsausschuss angehört, kritisierte das Gutachten heftig. Es sei von einer erzkonservativen Kanzlei verfasst worden, erklärte Ströbele. Daher könne er es nicht ernst nehmen. Er kündigte abermals an, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, um eine Vernehmung Snowdens in Deutschland zu ermöglichen.