Darf die Polizei bei Einbruch ohne Erlaubnis des Eigentümers ins Haus einsteigen?

Darf die Polizei bei Einbruch ohne Erlaubnis des Eigentümers, d.h. ohne Rücksprache mit dem Eigentümer, in ein Haus dann auch noch selbst einsteigen? Ich wurde heute informiert, daß man an anderer Stelle einen Einbrecher verhaftet hätte, der angegeben hätte, daß das Diebesgut (evtl. nur Lebensmittel?) aus meinem Haus war. Anscheinend hat die Polizei dann ohne meine Zustimmung selbst den gleichen Weg gewählt und mein Haus im Inneren während meiner Abwesenheit und bevor ich informiert wurde, auf Fingerabdrücke untersucht und fotografiert. Ich arbeite in einem anderen Ort, bin dort aber natürlich polizeilich gemeldet. Letztes Jahr wurde schon einmal versucht einzubrechen. Da waren die gar nicht so begeistert und das Verfahren wurde natürlich auch eingestellt.

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