Elektronische Gesundheitskarte ist ab sofort Pflicht - aber es gibt eine Übergangsfrist

Von Dörte Rösler
3. Januar 2014

Seit dem 1. Januar müssen gesetzlich Versicherte beim Arztbesuch die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorlegen. Wer noch eine alte Karte besitzt, wird aber nicht abgewiesen. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung mitteilt, bleiben bisherige Versicherungskarten bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.

Übergangsfrist bis zum 30.09.2014

An der Leistungsberechtigung ändert das Kartenformat also nichts. Wer bisher noch kein Foto bei der Krankenkasse abgeliefert hat, sollte dies jedoch zügig nachholen. Offiziell dauert die Übergangszeit bis zum 30. September 2014, manche Arztpraxen werden ihre Lesegeräte dann komplett auf die neuen Karten umgestellt haben.

Nachteile bei Versäumnis

Später können Versicherten ohne elektronischen Gesundheitsausweis Nachteile bei der Abrechnung drohen. Wenn sie 10 Tage nach dem Arztbesuch keinen gültigen Versicherungsnachweis einreichen, bekommen sie die Behandlung persönlich in Rechnung gestellt. Rund 95 Prozent der Versicherten nutzt deshalb bereits die Foto-Karte.