Günstige Rückkehr zur Krankenversicherung - Schuldenerlass bis Ende Dezember

Von Dörte Rösler
20. Dezember 2013

Die Sozialverbände haben errechnet, dass mehr als 100.000 Deutsche ohne Krankenversicherung leben. Um den Betroffenen die Rückkehr in den Versicherungsschutz zu erleichtern, hat die Bundesregierung einen Beitrags-Schuldenerlass beschlossen. Dieser gilt allerdings nur bis zum 31. Dezember 2013. Wer die Frist versäumt, muss hohe Säumniszuschläge für die versicherungslose Zeit bezahlen.

Selbständige scheuen sich vor allem

Seit 2007 sind eigentlich alle Bürger verpflichtet, Mitglied in einer Krankenkasse zu sein. Da die Kassen von Rückkehrern neben den säumigen Beiträgen auch kräftige Zuschläge verlangten, blieben jedoch viele Menschen unversichert. Vor allem Selbständige scheuten die hohen Ausgaben, die ab 2009 auch in der privaten Kasse fällig wurden.

Chance nutzen

Mit dem befristeten Schuldenerlass sollte die finanzielle Hürde fallen. Nach aktuellen Angaben haben bis Ende November aber nur 8.000 Personen diese Chance genutzt. 5.000 kehrten in die gesetzlichen Kassen zurück, 2.700 meldeten sich bei einer privaten Kasse. Für die übrigen Nichtversicherten bleiben nur noch wenige Tage Zeit. Wer bei Krankheiten wieder Anspruch auf medizinische Versorgung haben möchte, sollte sich deshalb beeilen.