Berufsunfähigkeitsversicherung: Kunden müssen nicht alle medizinischen Daten preisgeben

Von Dörte Rösler
14. August 2013

Versicherungen dürfen nicht alle verfügbaren medizinischen Daten von ihren Kunden sammeln. Das Bundesverfassungsgericht gab damit einer Frau Recht, die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt hatte und sich weigerte, pauschal alle Ärzte, Behörden, Kliniken und Krankenkassen von der Schweigepflicht zu entbinden.

Die Versicherungsnehmerin war an einer Depression erkrankt und wollte ihren Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente geltend machen. Als der Versicherer von ihr Zugang zu sämtlichen persönlichen Daten verlangte, verweigerte sie jedoch die Unterschrift. Es entbrannte ein Rechtsstreit, den nun in letzter Instanz das Verfassungsgericht klärte.

Versicherer haben demnach nur Anspruch auf Informationen, die unmittelbar für die jeweilige Leistungspflicht relevant sind. Welche Stellen Auskunft geben sollen, müssen sie mit dem Versicherungsnehmer individuell klären.