Wenn Krankenkassen Versichertendaten weitergeben, dürfen Kunden nachfragen

Von Marion Selzer
15. November 2012

Gibt eine Krankenkasse die medizinischen Daten eines Kunden an Dritte weiter, haben Kunden einen Anspruch darauf zu erfahren, welche Sozialdaten an wen weitergereicht wurden. Eine Frau hatte dagegen geklagt, dass ihre Krankenkasse ihr die Auskunft über die Weitergabe ihrer Daten verweigert hatte, weil diese einen solchen Aufwand für unsachgemäß hielt.

In den ersten beiden Instanzen bekam die Krankenkasse recht. Erst die Richter vom Bundessozialgericht entschieden den Fall zugunsten der Klägerin. In der Verfassung sei ein bindendes Auskunftsrecht verankert, so die Richter.