Arbeitsunfähigkeit - lückenloser Nachweis notwendig

Von Ingo Krüger
18. Oktober 2011

Herbst ist Erkältungs- und Grippezeit. Wer mit Fieber das Bett hüten muss und nicht zur Arbeit gehen kann, muss sich bei seinem Arbeitgeber krank melden. Manche Krankheiten erfordern jedoch mehr als nur ein paar Tage Bettruhe. Damit die Krankenkasse in solchen Fällen ohne Unterbrechung Krankengeld zahlt, ist es notwendig, die Krankheitsgeschichte lückenlos nachweisen zu können.

Ist eine Krankschreibung beispielsweise bis zu einem Mittwoch gültig, so muss der Patient bereits an diesem Tag seinen Arzt aufsuchen, wenn er das Gefühl hat, noch nicht wieder arbeitsfähig zu sein. Würde er erst am Donnerstag zum Arzt gehen und arbeitsunfähig geschrieben werden, so würde er erst ab dem folgenden Freitag Anspruch auf Krankengeld haben.

Dies gelte auch, wenn ein Arbeitnehmer aus dem Krankenhaus oder einer Reha-Maßnahme entlassen wird, so die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). In diesen Fällen muss der Arzt die Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit bereits am Entlassungstag ausstellen.