Die Folgen des Zusatzbeitrags der Krankenkassen

Krankenkassen können nun Zusatzbeiträge fordern, was mit vielen Komplikationen verbunden ist

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
4. Mai 2011

Seit Anfang dieses Jahres können die Krankenkassen von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag in unbegrenzter Höhe erheben, so dass manche Kassen von ihren Mitgliedern bis zu 15 Euro monatlich verlangen. Für die gesetzliche Krankenkasse bezahlt ein Arbeitnehmer 15,5 Prozent seines Bruttoeinkommens, wobei 7,3 Prozent der Arbeitgeber übernimmt.

Krankenkassen haben Hemmungen durch Befürchtung von Mitgliederverlusten

Da die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze für den Krankenkassenbeitrag zurzeit bei 3.712,50 Euro liegt, bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer, monatlich 304,43 Euro an seine Krankenkasse bezahlen muss. Zusätzlich können nun also noch die Zusatzbeiträge kommen, die aber nicht alle Kassen verlangen.

Zum Teil befürchten sie nämlich, dass dann ihre Mitglieder die Kasse wechseln, was ja möglich ist. Diese Erfahrung musste jetzt auch die BKK Hoesch machen, die ab Februar von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag von 15 Euro verlangt, was auch die City BKK machte.

So haben viele Versicherte bei der BKK Hoesch die Konsequenzen gezogen und den Anbieter gewechselt, was bis zum 25. März noch möglich war. Viele Kassen, so beispielsweise die AOK, die Ersatzkassen Barmer GEK und auch die Techniker Krankenkasse, wollen für das Jahr 2011 auf Zusatzbeiträge verzichten.

Im Prinzip hat jeder Versicherte das Recht auf Kündigung seiner Versicherung, wenn er mindestens 18 Monate dort versichert war, auch gibt es ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Kasse versprochene Prämien streicht oder reduziert.

Zusatzbeitrag erfordert Eigeninitiative

Übrigens wird der Zusatzbeitrag nicht vom Gehalt einbehalten, so muss man diesen selber an die Kasse überweisen, was dadurch den Kassen zum Teil Probleme bereitet, wenn der Versicherte nicht pünktlich bezahlt. Außerdem gibt es Für verschiedene Personengruppen Sonderregelungen:

  • Der Sonderbeitrag gilt einmal für den Arbeitnehmer, aber nicht für seine eventuell mitversicherten Familienmitgliedern.
  • Studenten müssen bezahlen, wenn sie nicht über die Eltern versichert sind.
  • Sozialhilfeempfänger sind von der Zahlung befreit, hier übernehmen die Ämter den Beitrag.
  • Bei Hartz-IV-Empfängern prüfen die Kassen, ob sie den Zusatzbeitrag erheben.
  • Versicherte mit einem höheren Einkommen können diese Zusatzkosten auch bei der Einkommensteuer angeben.