Probleme bei der Krankenversicherung, wenn jemand angestellt und gleichzeitig selbstständig ist

Angestelltenverhältnis und Nebenverdienst - Hinweise zur Wahl der richtigen Krankenversicherung

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
27. Oktober 2010

Bei einem Sonderfall kann es Probleme bei der Krankenversicherung geben, nämlich wenn jemand bei einer Firma angestellt ist und gleichzeitig Einkünfte aus einer Selbstständigkeit hat. Dies kann oft der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer mit seinem Einkommen nicht auskommt und sich so einen Nebenverdienst sucht, aber auch manche wollen darüber versuchen sich eventuell ein zweites Standbein für später aufzubauen.

Ist eine private Krankenversicherung möglich?

Hier muss dann, losgelöst von der Höhe der Verdienstgrenzen (Beitragsbemessungsgrenze), erst einmal festgestellt werden, ob eine private Krankenversicherung möglich ist. So ist eigentlich maßgebend, welche Arbeit die Hauptbeschäftigung ist. So gilt aber grundsätzlich, wenn man hauptberuflich als Selbstständiger arbeitet, dass eine private Krankenversicherung möglich ist und dann der Arbeitgeber des "Zweit-Jobs" nur die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung einbehält.

Aber wenn das Angestelltenverhältnis die hauptberufliche Tätigkeit ist, so besteht eine Versicherungspflicht in eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV), eine zusätzliche private normale Krankenversicherung ist dann als Doppelversicherung nicht zulässig. Doch besteht dann aber der Vorteil, dass nur aus dem Angestelltenverhältnis die entsprechenden Beiträge zu leisten sind.

Doch wenn ein Selbstständiger sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert, was im Prinzip auch möglich ist, so muss er aber dann auch von seinem "Zweit-Job" die entsprechenden Beiträge entrichten. Doch gibt es viele verschiedene Konstellationen und so muss immer im Einzelfall dies überprüft werden, was möglich ist und eventuell auch besser und günstiger.

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