Krankenversicherungbeiträge können nun gänzlich von der Steuer abgesetzt werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
2. Januar 2010

Seit Beginn des Jahres 2010 kann man Krankenversicherungbeiträge steuerlich absetzen. Privaten und auch gesetzlich Krankenversicherten ist dadurch eine steuerliche Enlastung geboten. Bisher war es nur erlaubt, 1.500 Euro vom Krankenversicherungsbeitrag von der Steuer abzusetzen.

Nun können aber die kompletten Krankenversicherungsbeiträge versteuert werden. Privatversicherte müssen allerdings den Grundtarif der privaten Krankenversicherung zahlen, um auch wirklich alles versteuern zu können.