15. Oktober 2009
Für Versicherte, die mehrmals im Jahr einen Hausarzt aufsuchen, kann sich ein Hausarzttarif lohnen. Mit diesem können unter anderem die Praxisgebühren eingespart werden. Jedoch bieten längst nicht alle Kassen einen solchen Tarif auch an, wie die Verbraucherzentralen Sachsen in Leipzig und Baden-Württemberg in Stuttgart jetzt herausgefunden haben. Dabei ist ein solches Angebot seit Juli 2009 gesetzlich vorgeschrieben.
Die Verbraucherschützer befragten 141 Krankenkassen, von denen sich 102 bereit erklärten, die Fragebögen auszufüllen. 62 Kassen gaben an, einen solchen Tarif zu führen. Die Übrigen befänden sich laut eigenen Aussagen noch immer in Verhandlungen. Wer in den Hausarzttarif wechselt, bekommt die Praxisgebühr ganz oder teilweise entlassen, wenn er bei Beschwerden immer zunächst einen festen Hausarzt aufsucht. Dieser kann dann entsprechend zu anderen Fachärzten überweisen.
Unter Experten gilt der Tarif als vorteilhaft, sofern man bereit ist, sich an einen Arzt längerfristig fest zu binden. Im Gegenzug bieten Kassen häufig zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, Beschränkungen der Wartezeiten, sowie Abend- und Sondersprechstunden an.
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