Krankenkassen können auch zu Beginn der Mitgliedschaft per Sonderkündigungsrecht gekündigt werden

Von Viola Reinhardt
18. Februar 2009

Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse kann nur aus bestimmten Gründen gekündigt werden. Eine Ausnahme stellt hierbei das Sonderkündungsrecht dar, das beispielsweise bei einer Beitragserhöhung angewendet werden kann.

Wie ein Gerichtsurteil aus Darmstadt nun rechtskräftig festlegte, kann man von diesem Recht auch Gebrauch machen, wenn man gerade einen Beitritt in die gewählte Krankenkasse gemacht hat und diese den Beitragssatz erhöht. Das Argument der Kasse, dass eine reguläre Mitgliedschaft ohne Erhöhung begonnen wurde, wurde ohne Möglichkeit der Revision abgelehnt (AZ 1 KR 219/06).