Krankenkassen geben Zusatzbeiträge für 2015 bekannt

Jede Kasse hat dann das Recht, einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern zu erheben

Von Ingo Krüger
17. Dezember 2014

Ab dem 1. Januar 2015 sinkt der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent.

Doch jede Kasse hat dann das Recht, einen Zusatzbeitrag von bis zu 0,9 Prozentpunkten von ihren Mitgliedern zu erheben.

Einige Versicherer haben nun mitgeteilt, wie hoch dieser liegen soll.

Manche Mitglieder können sparen

Große überregionale Krankenkassen wie etwa die Techniker Krankenkasse (TK) mit 15,4 Prozent oder die DAK mit 15,5 Prozent behalten den bisherigen Beitragssatz bei oder senken ihn nur wenig.

Sparen können dagegen Mitglieder der BKK Euregio, die von Versicherten in Hamburg und Nordrhein-Westfalen keinen Zusatzbeitrag einfordert.

Dies gilt auch für Mitglieder der Metzinger BKK in Baden-Württemberg, die ab dem 1. Januar nur noch 14,6 Prozent ihres Verdienstes an ihren Versicherer abgeben müssen. Eine Beitragserhöhung hat bislang noch keine Kasse angekündigt.

Tipps für den Kassenwechsel

Mitglieder, die wechseln möchten, müssen eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einhalten. Wechseln darf, wer seit wenigstens 18 Monaten bei seiner Kasse versichert ist oder dessen Kasse ab 2015 einen Zusatzbeitrag erhebt.

Die alte Kasse stellt eine Kündigungsbestätigung aus, die anschließend zusammen mit dem Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse eingereicht wird. Danach geben Arbeitnehmer die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse bei ihrem Arbeitgeber ab.