Keine Kostenübernahme bei rezeptfreien Medikamenten durch die Krankenkassen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
20. November 2008

Wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied, brauchen die Krankenkassen rezeptfreie Medikamente nicht zu bezahlen, was auch nicht gegen das Grundgesetz oder auch gegen das Europarecht verstößt.

Anlass war die Klage eines 74-Jährigen, der jahrelang vom seinem Arzt gegen seine chronische Bronchitis ein schleimlösendes Medikament verordnet bekam, aber nach des Gesetzesänderung wollte die Krankenkasse die Kosten ab 2004 nicht mehr übernehmen. Der Arzt hatte zwar das Medikament für notwendig befunden und die monatlichen Kosten von knapp 24 Euro wollte der Mann aber nicht selbst bezahlen. Die Richter aber entschieden, dass es für die Versicherten zumutbar sei, rezeptfreie und preiswerte Medikamente selber zu bezahlen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Medikamente für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen, sowie bestimmte Arzneien bei der Behandlung von schweren Erkrankungen, aber nicht das schleimlösende Mittel.