Raucher müssen bei der Versicherung die Wahrheit sagen

Von Jutta Baur
3. Juni 2014

Wer eine Versicherung abschließen möchte, bei dem seine gesundheitliche Verfassung eine Rolle spielt, sollte bei der Wahrheit bleiben. Wird er nach seinem Rauchverhalten gefragt, muss er aufrichtig antworten. Er könnte sonst seinen Versicherungsschutz aufs Spiel setzen.

Vor dem Abschluss einer Versicherung darf die Versicherungsgesellschaft verschiedene Fragen stellen, um ihr Risiko abzuklären. Der Kunde ist rechtlich verpflichtet, diese wahrheitsgemäß zu beantworten. Wird er beispielsweise danach gefragt, ob er raucht, so darf er nicht schummeln. Da der Tabakkonsum einen Einfluss auf die Gesundheit und damit die Lebenserwartung hat, ist sie durchaus von Wichtigkeit für den Versicherer.

Erkrankt der Versicherungsnehmer an einem typischen Raucherleiden und stirbt, so kann das für seine Erben unangenehme Folgen haben. Sie haben dann das Nachsehen und erhalten eventuell keine Zahlungen.

Änderungen des Rauchverhaltens im Laufe der Versicherungszeit

Wie es ist, wenn man erst im Laufe der Versicherungszeit zum Raucher wird, wird unterschiedlich gehandhabt. Am besten schaut man in den Versicherungsbedingungen nach. Es kann durchaus möglich sein, dass man verpflichtet ist, die Versicherung darüber zu informieren.

Wird man zum Nichtraucher, kann sich auch dies auf die Versicherung auswirken. Eventuell senkt das die Beiträge. Normalerweise kann man sich dann als Nichtraucher fühlen, wenn man ein Jahr lang Tabak gemieden hat.