Krankengeld für Arbeitnehmer und Selbstständige - Höhe und Dauer der Leistungen bei langer Krankheit

Von Ingo Krüger
28. Februar 2014

Fällt ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt länger als sechs Wochen aus, springt die gesetzliche Krankenversicherung ein und ersetzt einen Teil des Verdienstausfalls. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttogehaltes, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.

Gezahlt wird es grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung, wegen derselben Krankheit jedoch längstens für 78 Wochen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren. Bei Privatversicherten kann der Betrag sogar bei 100 Prozent des Nettoverdienstes liegen und wird nicht nur für 78 Wochen, sondern bis zum Ende der Erkrankung gezahlt.

Eine lückenlose Krankmeldung ist notwendig für den Arbeitnehmer

Da vom Krankengeld auch die Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen werden, ist es für Arbeitnehmer wichtig, dass die Krankschreibung lückenlos ist. Wer von Montag bis Freitag krank ist, muss sich daher schon freitags beim Arzt um die Fortschreibung bemühen.

Wer sonst noch Anspruch auf Krankengeld hat

Selbstständige haben nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn sie erklärt haben, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll. Ein automatischer Anspruch besteht nicht. Nicht ständig Beschäftigte und bis maximal zehn Wochen befristet angestellte Arbeitnehmer haben seit 2009 keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Sie können sich jedoch gegen einen Aufpreis die Möglichkeit darauf erhalten.

Seit August 2012 bekommen auch Organspender Krankengeld. Die Krankenkasse des Empfängers zahlt sogar bis zu 100 Prozent des Gehaltes.