Was passiert mit der privaten Krankenversicherung im Trennungsjahr?

Seit einem halben Jahr lebe ich getrennt von meinem Mann. Er ist selbstständig und wir haben eine private Krankenversicherung, die er bis vor einem Monat noch gezahlt hat. Nun weigert er sich, meinen Versicherungsanteil weiterhin zu übernehmen. Da ich nicht berufstätig bin (habe ein fünfzehn Monate altes Kind), kann ich den Beitrag nicht bezahlen. Wie sieht die Rechtslage aus, muss mein Ex weiterzahlen oder wie erhalte ich Krankenversicherungsschutz? Bin auf euere Beiträge sehr gespannt. Liebe Grüße, Lilly

Antworten (3)

Ich nehme zwar stark an, dass du einen Rechtsanwalt hast und die Scheidung nicht alleine durchziehen willst, aber meine Schwester hat das leider auch schon durch gemacht. Bei ihr war es ähnlich und konnte wegen ihres kleinen Kindes auch nicht berufstätig sein. Die private Krankenversicherung musste und hat auch ihr Ex bis zum Scheidungstermin voll gezahlt, da sie Anspruch auf Trennungsunterhalt hatte. Nach der Scheidung hat sie selbst für ihren Krankenversicherungsschutz gesorgt (gesetzliche Krankenversicherung)

Krankenversicherung: Im Trennungsjahr ändert sich nichts

Da vertut er sich aber: Im Trennungsjahr ändert sich an der Krankenversicherung erstmal nichts. Erst wenn das Urteil zur Scheidung rechtskräftig ist, endet Dein Recht, über ihn mitversichert zu werden. Danach musst Du Dich selbst versichern, eventuell steht Dir dann eine Beihilfe vom Amt zu. Eheliche Kinder hingegen haben auch nach der Scheidung ein Anrecht darauf, über den Vater versichert zu bleiben. Du könntest Dich nun absichern indem Du Dich einfach mit der Krankenkasse in Verbindung setzt. Gleichzeitig könntest Du Deinem Ex - am besten schriftlich - mitteilen, dass er weiterhin gesetzlich verpflichtet ist, Dich mit zu versichern. Für das Scheidungsverfahren selbst steht Dir sicher auch Prozesskostenbeihilfe zu, einen Antrag findest Du hier: http://www.*****

Ich glaube dass er erstmal weiterbezahlen muss, da er ja eh unterhaltspflichtig ist.

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema