Krankenversicherungen - Funktion, Möglichkeiten und Unterschiede

Zu den wichtigsten Versicherungen gehört die Krankenversicherung. Im Falle einer Erkrankung kann man sich gegen mögliche Folgerisiken, wie etwa Behandlung, Leistungsausfall sowie Pflege absichern; der Versicherte kann einen Teil der Behandlungskosten teilweise oder auch gänzlich erstattet bekommen. Zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen gibt es jedoch zahlreiche Unterschiede. Informieren Sie sich über die gesetzliche und private Krankenversicherung im Vergleich und lesen Sie, was bei der Wahl zu beachten ist.

Von Jens Hirseland

Mit dem Abschluss einer Krankenversicherung sichert man sich im Falle einer Erkrankung gegen mögliche Folgerisiken wie Pflege, Leistungsausfall und Heilbehandlung ab. Oft werden auch nach Unfällen bestimmte Kosten übernommen; in den meisten Fällen handelt es sich um Behandlungskosten.

Die Funktion einer Krankenversicherung ist es somit, dem Versicherten anstehende Ausgaben im Rahmen einer medizinischen Behandlung teils oder gänzlich zu erstatten. Deutschlandweit gehört die Krankenversicherung zur Sozialversicherung und läuft über die Krankenkassen.

Generell unterscheidet man in die private Krankenversicherung - im Detail hier vorgestellt - sowie die gesetzliche Krankenversicherung, über die wir hier informieren. In Deutschland unterliegt man der gesetzlichen Pflicht, sich im Krankheitsfall über eine entsprechende Versicherung abzusichern.

Ein Großteil ist dabei bei einem Träger der gesetzlichen Versicherung versichert; die Beiträge sind einkommensabhängig. Der Rest gilt bezogen auf die Sozialversicherung als versicherungsfrei, muss sich aber dennoch krankenversichern, was durch eine private Krankenversicherung oder auf freiwilliger gesetzlicher Basis möglich ist.

Die richtige Krankenversicherung wählen

Wer heutzutage auf der Suche nach einer für sich passenden Krankenversicherung ist, wird schnell feststellen, dass es unzählige Anbieter mit dementsprechend vielen Tarifen zur Auswahl gibt. Um hier keine Fehlentscheidung zu treffen, sollte man sich grundsätzlich ausreichend Zeit nehmen und sich mit den Leistungen und Bedingungen in Ruhe auseinandersetzen.

Ist man nicht gesetzlich pflichtversichert, steht man zunächst vor der Entscheidung gesetzliche oder private Krankenkasse. Dies betrifft:

Als Beamter muss man sich privat versichern. Entscheidet man sich für eine private Krankenversicherung, sollte man bei der Auswahl besonders auf das Kleingedruckte der Tarife achten; diese gilt in der Regel als komplizierter, zudem spielt hierbei auch das Alter eine entscheidende Rolle - die Beiträge sind im Alter häufig höher als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Entscheidet man sich hingegen für die gesetzliche Versicherung, wird man vor eine besonders große Auswahl von über 120 Anbietern gestellt. Auch wenn sich deren Mindestleistungen gleichen, gibt es bezüglich Zusatzleistungen - sofern vorhanden - hier und da große Unterschiede.

Bei der Wahl kommt es auch immer auf die eigenen Bedürfnisse und Vorstellungen an. Während mancheiner eine möglichst günstige Krankenversicherung sucht, möchte ein anderer bestimmte Leistungen nutzen können. Diese Wünsche sollten vorab notiert werden - auf diese Weise kann man bereits einige Versicherungen ausschließen.

Generell helfen Fragen wie:

  • Wünscht man eine Filiale in der Nähe?
  • Wünscht man eine kostenlose Telefon-Hotline?
  • Wünscht man eine 24h-Stunden-Erreichbarkeit via Mail?
  • Wünscht man Prämien für Gesundheitspflege/-vorsorge?
  • Möchte man ein spezielles Angebot nutzen, z.B. für Kinder, Renter, Schwangere?
  • Möchte man auch im Ausland versichert sein?
  • Wünscht man eine freie Arztwahl?
  • Möchte man alternative Heilmethoden in Anspruch nehmen?
  • Wünscht man besondere Zusatzversicherungen, z.B. Zahnersatz?

Um die passende Krankenversicherung zu wählen, hilft es auch, die gesetzliche und die private Form in einem Vergleich gegenüber zu stellen...

Gesetzliche und private Krankenversicherung im Vergleich

Sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten des Versicherten für medizinische Behandlungen oder erstatten sie teilweise. Zwischen den gesetzlichen und privaten Krankenkassen gibt es allerdings einige Unterschiede.

Zunächst einmal besteht bei beiden Versicherungsformen ein Unterschied im System.

  • So gilt bei der gesetzlichen Krankenversicherung das Prinzip der Solidarität. Das heißt, dass sämtliche Versicherten in Beitrag und Leistung gleich behandelt werden müssen.
  • Bei der privaten Krankenversicherung wird hingegen das Individualitätsprinzip angewandt. So unterscheiden sich die Leistungen und die Höhe der Beiträge der Versicherten je nach dem individuell vereinbarten Tarif und weiteren Faktoren.

Es gibt aber noch weitere Unterschiede.

Unterschiedliche Beiträge

Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung hängt der Beitrag des Versicherungsnehmers von seinem Einkommen ab, während bei einer privaten Krankenkasse der Gesundheitszustand des Versicherten das wichtigste Kriterium ist. In einer gesetzlichen Krankenkasse sind auch Familienangehörige ohne eigenes Einkommen mitversichert, private Krankenkassen verlangen dagegen einen Extrabeitrag für jeden Mitversicherten.

Menschen, die alleinstehend sind und über ein hohes Einkommen verfügen, sind bei einer privaten Krankenkasse meist besser aufgehoben als bei einer gesetzlichen Versicherung. Privatversicherte haben zudem den Vorteil, dass sie einen besseren Service in Arztpraxen und Krankenhäusern erhalten, denn häufig sind die Ärzte auf Privatpatienten angewiesen.

Übernahme bestimmter Leistungen

Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen den beiden Versicherungsformen ist, dass die gesetzlichen Kassen bestimmte Leistungen wie zum Beispiel

nicht oder nur in geringem Umfang übernehmen. Darüber hinaus erstatten sie ihren Versicherten immer nur das preiswerteste Medikament, während bei Privatversicherten keine Preisgrenzen bestehen. Auch Vorsorgeuntersuchungen beschränken sich bei den gesetzlichen Krankenkassen nur auf ein Minimum, private Versicherungen übernehmen dagegen auch die Kosten für zusätzliche Leistungen.

Leistungsanspruch und Kündigungsrecht

Kassenpatienten haben den Vorteil, dass sie trotz unterschiedlich hoher Beiträge den Anspruch auf die gleichen Leistungen haben. Bei Privatversicherten ist der Leistungsanspruch hingegen vom Vertragsabschluss abhängig. Ein weiterer Unterschied ist, dass Privatversicherte von den Folgen der diversen Gesundheitsreformen wie Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen nicht betroffen sind.

Ein Kündigungsrecht seitens der Krankenkassen besteht bei beiden Versicherungsformen nicht. Private Kassen können dem Versicherten jedoch kündigen, wenn er seine Beträge nicht zahlt oder fehlerhafte Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht hat.

Im Laufe des Alters ändern sich in Sachen Beiträge ein paar Punkte...

Beiträge zur Krankenversicherung als Rentner

Nach einem langen und arbeitsreichen Leben freuen sich viele Menschen auf den Ruhestand. Doch selbst hier muss eine Krankenversicherung in Anspruch genommen werden.

Denn im hohen Alter steigt die Zahl der körperlichen Gebrechen, deren Behandlung zumeist umfangreiche Kosten aufwirft. Dennoch ändert sich für den Rentner auch in dieser Frage einiges im Vergleich zu seiner früheren Versicherung.

Verschiedene Optionen

Zunächst einmal kann der Ruheständler frei wählen, welche Form des Schutzes er bei der Krankenkasse erhalten möchte. Ihm stehen hierbei die privaten und die gesetzlichen Anbieter offen.

Bei Letztgenannten darf zudem zwischen unterschiedlichen Modellen der Mitgliedschaft entschieden werden. Einerseits wäre dabei die freiwillige Zugehörigkeit zu einem Tarif denkbar.

Andererseits ist aber ebenso gut die Pflichtmitgliedschaft möglich. Beide Varianten unterteilen sich hinsichtlich der monatlichen Beiträge sowie der dafür im Gegenzug zu erwartenden Serviceleistungen.

Letztlich bleibt aber auch dem Rentner der Weg offen, sich über die Familienversicherung schützen zu lassen. Das ist meist dann der Fall, wenn sein Einkommen nicht reicht, um die regelmäßigen Kosten zu begleichen.

Zuwendungen durch die Rentenversicherung

Ob sich der Betroffene privat oder gesetzlich versichern lässt, ist zunächst einmal unerheblich. In beiden Fällen darf er jedoch mit einer finanziellen Entlastung rechnen. So ist es die Rentenversicherung, die die monatlichen Beiträge bezuschusst.

Allerdings kann die Höhe der Fördersumme variieren. Zudem wird der Schutz der Pflegeversicherung aufrechterhalten.

Das wiederum gilt aber ausschließlich für Personen, die sich einer gesetzlichen Krankenkasse angeschlossen haben. Solche indes, die sich privat versichern lassen, müssen bei ihrem Anbieter zunächst einen Antrag zur Erweiterung der Police stellen, sodass diese auch den Aspekt der Pflege einbezieht.

Die monatlichen Beiträge

Jeder Rentner muss für die Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung aufkommen, die ihm zustehen. Für alle Kassen gilt dabei der einheitliche Satz, wonach 15,5 Prozent des Einkommens abzuführen sind.

Je nach Höhe der Rente kommt es nun aber zu Unterschieden, welchen Anteil dabei der Ruheständler zu tragen hat und welche Summe von der Rentenversicherung übernommen wird. Üblicherweise dürfte der Eigenanteil des Versicherten bei 8,0 bis 8,5 Prozent liegen, während jener des Anbieters bei 7,0 bis 7,5 Prozent eingeordnet wird. Die Rentenversicherung zieht diese Leistungen von der auszahlbaren Rente ein und führt sie direkt an das zuständige Amt weiter.

Auch ausländische Renten werden berechnet

Nicht jeder Arbeitnehmer war seinen Lebtag alleine im eigenen Land angestellt. Wer im Ausland tätig war, dort einen Lohn bezogen hat und einen Teil seiner Rente von dort erhält, ist gleichfalls in Deutschland zur Abführung eines Beitrages der Gesamtsumme verpflichtet.

In diesem Falle würden einheitlich 8,2 Prozent an die Krankenversicherung zu entrichten sein. Entscheidend ist es jedoch, dass jetzt nicht mehr der Rentenversicherer dieses Erfordernis übernimmt. Vielmehr hat sich der Ruheständler selbst darum zu bemühen, die Beiträge korrekt zu berechnen und diese anschließend an den Staat ordnungsgemäß abzuführen.

Weitere beitragsrelevante Einnahmen

Jedoch bezieht ein Rentner im Regelfall nicht alleine seine Rente. Zuweilen steht ihm ein Witwen- oder Waisengeld zu. Ebenso kann er Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit erhalten. Gemäß seiner vorherigen Arbeit wären zudem gewisse Sonderbezüge denkbar.

Sofern diese Einnahmen einen bestimmten Wert pro Monat überschreiten, muss auch dafür der Beitrag der Krankenversicherung erhöht werden. Diese Freigrenze lag in den letzten Jahren zumeist zwischen 130 und 135 Euro, kann allerdings variieren und dürfte auf absehbare Zeit ansteigen. Wer neben seiner staatlichen Rente weniger als diese Summe ausgezahlt bekommt, muss dagegen nicht mit einer Erhöhung der monatlichen Gebühren rechnen.

Unterschiede zur freiwilligen Mitgliedschaft

Alle vorgenannten Berechnungsmodelle gelten ausschließlich für solche Personen, die sich in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichern lassen. Etwas anders liegen die Rahmenbedingungen dagegen bei jenen, die eine freiwillige Mitgliedschaft beanspruchen.

Bei ihnen wird jede Einnahmequelle auf die Höhe der monatlichen Beiträge angerechnet. Das gilt insbesondere auch für Kapitaleinkünfte, Pachten und Mieten sowie Steuer- und Anlageerträge. Eine Freigrenze wird dabei nicht gewährt.

Jeder Versicherte sollte sich daher vor der Wahl des Tarifs konkret beraten lassen, mit welchem Modell der Mitgliedschaft er wirtschaftlich am besten gestellt ist - ohne dabei auf Leistungen verzichten zu müssen. Erst in der individuellen Betrachtung des Einzelfalls wird sichtbar, welche Gebührenstufe das optimale Rundumpaket liefert.

Auch im Alter sorgenfrei

Eine solche Beratung sollte aber nicht erst dann angestrebt werden, wenn der Eintritt in das Rentenalter bereits vollzogen wurde. Etwa drei bis fünf Jahre vor dem Ende der regulären Arbeitszeit empfiehlt es sich, die wirtschaftliche Zukunft konkret zu planen. Dazu gehören sämtliche Versicherungen und Schutzleistungen.

Da hier schnell einmal der Überblick über das beste Modell verloren werden kann, erweist sich eine professionelle Analyse der persönlichen Rahmenbedingungen als sinnvoll. Diese mag zunächst nicht ganz preiswert sein, hat sich im Regelfall aber binnen weniger Jahre refinanziert. Eine solide Basis also, um glücklich in den Ruhestand einzutreten.