Die private oder gesetzliche Krankenversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen. Von ihr werden die anfallenden Kosten für Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus übernommen oder je nach Versicherungsvertrag zumindest teilweise erstattet.
Krankenversicherungen sind Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie übernehmen den Anteil der gesetzlich festgelegten Kosten, die dem Versicherten bei Arztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten entstehen.
In der Regel werden so alle Beratungs- und Behandlungskosten, die vom Arzt oder einem Krankenhaus in Rechnung gestellt werden, erstattet. Ausnahmen gibt es unter anderem in der Psychotherapie und bei alternativen Behandlungsmethoden. Die Kosten werden hier oft nur arzt- oder krankenkassenabhängig übernommen.
Für deutsche Bürger gibt es zwei Möglichkeiten der Krankenversicherung, die Gesetzliche Versicherung und die Private Versicherung. Die meisten Versicherten sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Ihr Beitragssatz ist abhängig vom Einkommen und der Leistungsumfang ist für alle Versicherten gleich. Private Zusatzversicherungen bieten gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, Teilleistungen der privat Versicherten in Anspruch nehmen zu können.
Die Private Krankenversicherung zeichnet sich dadurch aus, dass der monatliche Versicherungsbeitrag abhängig vom Alter, Geschlecht und Krankenverlauf ist, das Einkommen des Versicherten bleibt unberücksichtigt. Der Beitrag hängt zudem vom gewählten Tarif ab. Je nach Tarif werden verschiedene Leistungen angeboten, die von einer bevorzugten Behandlung im Krankenhaus bis zu höheren Zuschüssen bei Zahnersatz reichen.
Generell besteht für Deutschland eine Versicherungspflicht. Dennoch gibt es noch immer zahlreiche Nichtversicherte, die im Krankheitsfall für die kompletten Arztkosten selbst aufkommen müssen, was ein großes finanzielles Risiko birgt.
Viele Versicherungen bieten für Reisende Auslandskrankenversicherungen an. Diese übernehmen die Arztkosten im Ausland, die über der gesetzlich festgelegten Grenze des Reiselandes liegen. Da diese Grenze in der Regel unter dem Satz der deutschen Versicherer liegt, ist der Abschluss einer Auslandsreiseversicherung bei einem Auslandsaufenthalt sinnvoll.
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